Chemie

Aus dem Bildungsplan
"Kenntnisse über das Gefahrenpotenzial von Stoffen tragen zum sicheren Umgang mit diesen sowohl im schulischen wie auch
außerschulischen Bereich bei. Das Wissen um die Wirkung von Stoffen auf Organismen und Ökosysteme eröffnet damit
individuelle Handlungsperspektiven im Sinne der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung. [...]
Im Chemieunterricht wird eine Experimentalkultur gepflegt: Auf der Grundlage von Fragestellungen werden Experimente bewusst geplant,
praktisch durchgeführt und ausgewertet. Sie werden je nach didaktischer Zielsetzung und Beurteilung ihres Gefährdungspotenzials
von der Lehrkraft oder von den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Schülerexperimente sollen im Unterricht
angemessen berücksichtigt werden, da diese auch den Teamgeist und die Kommunikationsfähigkeit fördern. Die Regeln des
sicheren Experimentierens und die Vorschriften im Umgang mit Gefahrstoffen werden konsequent eingehalten. Die Erziehung zum
verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Gefahrstoffen ist ein wichtiges Ziel des Unterrichts im Fach Chemie."
(Bildungsplan 2016 Chemie Sekundarstufe I)
Im Chemieunterricht vertiefen Schülerinnen und Schüler naturwissenschaftliche Denkweisen und
üben fachtypische Arbeitsweisen u. a. durch selbständiges Experimentieren ein. Durch das Erlernen und Einhalten von
Sicherheitsmaßnahmen wie zum Beispiel den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können Schülerinnen und Schüler eigene
Experimente reflektiert und sicher durchführen. Die Kenntnis von Gefahrenpiktogrammen und die richtige Verhaltenweise beim Umgang
mit Gefahrstoffen erleichtern den Schülerinnen und Schüler die Einschätzung von Gefährdungen, die von diesen
Stoffen ausgehen und ermöglicht das nötige Sicherheitsgefühl beim Experimentieren. Mit Begeisterung chemische Phänomene
zu beobachten, dabei Fragestellungen zu entwickeln und experimentell Antwortansätze zu erhalten ist im
Chemieunterricht möglich. Schülerexperimente nehmen eine zentrale Stellung im Unterricht ein.
Um Lehrkräfte bei der sicheren Umsetzung von Demonstrations- und Schülerexperimenten im Unterricht zu unterstützen,
sind auf dieser Seite wichtige Informationen und hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Zum Bildungsplan 2016
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
Allgemeine Informationen
Im Fach Chemie kommen bei Experimenten Gefahrstoffe (u. a. bei der Verwendung von Chemikalien und Lösungs-
oder Reinigungsmitteln) sowie geeignete Arbeitsmittel (u. a. Gasbrenner, weitere Geräte) zum Einsatz.
Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen und altersgerecht eingesetzten Arbeitsmitteln wie Werkzeuge, Geräte und
Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Eine Zusammenstellung von rechtlichen Vorgaben finden Sie weiter unten auf dieser
Seite. Lehrkräfte unterstützen das sichere Experimentieren zudem durch Substitution, also durch Stoffe und Arbeitsmittel,
mit denen mögliche Gefährdungen geringer gehalten werden können.
Vor Aufnahme eines Experiments werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie
Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen - NEU -
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte "Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen" des Kultusministeriums unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016 und ist unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de abrufbar.
Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für den Umgang mit
Gefahrstoffen, Entsorgung von Gefahrstoffen - NEU -
Informationen
zur tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
Formular zur Gefährdungsbeurteilung
Muster-Gefährdungsbeurteilungen
Entsorgungskonzept - NEU -
Das Online-Portal "Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen
Unfallversicherung (DEGINTU)" wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei allen Schulen und
Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Das Kultusministerium weist im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) und im Infodienst Schule (Ausgabe 99
/Nov. 2018) auf dieses Online-Portal hin. DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie
Lehrkräfte bei der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen. Es bietet die Möglichkeit
Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300 Mustergefährdungsbeurteilungen zur
Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu DEGINTU stellt das Kultusministerium unter http://www.gefahrstoffe-schule-bw.dezur Verfügung.
Umgang mit dem Gasbrenner
Unterweisungshilfe für den Umgang mit dem
Gasbrenner - NEU -
Im Fächerverbund BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die
Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung
der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Weitere Informationen und Materialien zu verschiedenen Themen
- Informationen für Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulträger
Schulleitungen
Lehrkräfte
Schulträger
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg www.gefahrstoffe-schule-bw.de
- Kennzeichnungspflicht
DGUV Information 213-034 "GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen" (bisher: BGI/GUV-I 8658)
Zum Thema "Umetikettierung" finden Sie zudem Informationen auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- Gefahrstoffdatenbank
GESTIS-Datenbank - Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
- Zusammenstellung von Chemikalien für den Chemieunterricht
In den Chemikalienlisten sind gebräuchliche Chemikalien für den Demonstrationsunterricht aufgeführt. Die Listen können als Vorschlag beim Aufbau und bei der Durchsicht einer Sammlung dienen. Die Listen ersetzen nicht die verbindlichen Regelungen des Unfallversicherungsträgers und die Regelungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Zusammenstellung von Chemikalien für den Chemieunterricht an Gymnasien
Zusammenstellung von Chemikalien für den Chemieunterricht in der Sekundarstufe I
- Substitution
In der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse oder Ersatzverfahren, mit denen in der Schule Tätigkeiten durchgeführt werden, durch solche mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden können.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und miteinzubeziehen). Die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung (GHS-Spaltenmodell) an.
- Entsorgung
Informationen zu einem möglichen Entsorgungskonzept sind auf dem Gefahrstoffportal www.gefahrstoffe-schule-bw.de des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zusammengefasst.
Weitere Informationen auch auf Sichere Schule (Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, hier sind die landesspezifischen Anforderungen von Baden-Württemberg zu beachten und mit ein zu beziehen).
- Chemikalienverwaltung
Verschiedene Anbieter stellen Gefahrstoff-Informationssysteme und Chemikalienverwaltungsprogramme zur Verfügung.
Sie können durch Eingabe dieser Suchbegriffe in entsprechende Suchmaschinen aufgelistet werden.
- Gefahrstoffe in der Schule - weitere Informationen
In "pluspunkt", dem Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule hat die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) weitere allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen an Schulen zusammengestellt.
Rechtliche Vorgaben
Eine Auswahl rechtlicher Vorgaben ist im Folgenden zusammengestellt.
Beachten Sie die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) veröffentlichte "Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen" des Kultusministeriums abrufbar unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de.
DGUV-Regel 113-018 "Unterricht in
Schulen mit gefährlichen Stoffen" (bisher: BG/GUV-SR 2003)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2016
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
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Informationsportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg