Berufliche Schulen

Im Folgenden ist eine Auswahl an Informationen rund um die Sicherheit im Unterricht an beruflichen Schulen zusammengestellt.
Interne und externe Links leiten Sie zu den verschiedenen Dokumenten und auf weiterführende Webseiten mit allgemeinen und
weiterführenden Informationen, wie Regelwerke der Unfallkassen, spezielle Arbeitsbereiche einzelne Berufsfelder betreffend sowie
Informationen von Berufsgenossenschaften etc.
Angebote der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Holz und Metall
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Bauwirtschaft
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Rohstoffe und chemische
Industrie Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau
Allgemeinbildende Fächer
Fächerspezifische Informationen für allgemein bildende Fächer finden Sie auf unserer Internetseite Fächer.
Wichtige Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen in allgemein bildenden Fächern und zur Umsetzung des
Gefahrstoffmanagements an Schulen sind auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in
Baden-Württemberg unter www.gefahrstoffe-schule-bw.de
zusammengestellt.
DGUV-Information 113-018 "Regel - Unterricht in Schulen
mit gefährlichen Stoffen" (bisher: BG/GUV-SR 2003)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) August 2010
Anwendungsbereich:
"Diese Regel findet Anwendung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen sowie für
vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen. Für Schulen in Vollzeitform der chemischen, biotechnischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe gelten die Regelungen der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im
Hochschulbereich."
Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende
Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon
unberührt.
Richtlinie
zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)
Empfehlung der Kultusministerkonferenz KMK, Februar 2016
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Berufsbezogene Bereiche
Auf dem Informationsportal des Kultusministeriums zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
Lehrkräfte in Baden-Württemberg www.arbeitsschutz-schule-bw.de können sich Schulleitungen und
Lehrkräfte über den Arbeits- und Gesundheitsschutz an öffentlichen Schulen informieren.
Dort sind unter anderem Informationen zu folgenden Themen zusammengestellt:
- Rechtliche Grundlagen und Regelungen des Kultusministeriums
- Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger
- Gefährdungsbeurteilungen im Schulbereich
- Verantwortung für Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Handlungshilfen zu den Themen Sicherheitsorganisation, Brandschutz , Erste Hilfe und Gefahrstoffmanagement
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie auch auf unseren Internetseiten Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
Gefährdungsbeurteilung Werkstätten
Als Unterstützungsangebot für Schulleitungen zur Umsetzung des Arbeitsschutzes an Beruflichen Schulen hat die
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) eine Handlungshilfe zur Arbeitsschutzorganisation für Werkstätten an Beruflichen
Schulen publiziert.
Handlungshilfe
zur Gefährdungsbeurteilung/C1 Berufliche Schulen - Werkstätten allgemein
Gefahrstoffe
Soweit an beruflichen Schulen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Teil der Ausbildung sind (z. B. Arbeiten mit Lacken und
Lösungsmitteln, Schmiermitteln oder Umgang mit Desinfektionsmitteln), müssen die geltenden Bestimmungen zum Schutz der
Beschäftigten eingehalten werden.
Informationen erhalten sie in den staatlichen Vorschriften und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Im Folgenden ist eine Auswahl an Vorschriften und Regelwerken zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zusammengestellt. Weitere
Informationen sind unter "Angebote der Berufsgenossenschaften" und unter "rechtliche Grundlagen" zusammengestellt.
DGUV-Information 213-039 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an
Hochschulen" (bisher BGI/GUV-I 8666)
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Anwendungsbereich:
"Diese Information gilt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an Hochschulen, Berufsakademien und vergleichbaren wissenschaftlichen
Einrichtungen für den Bereich der Ausbildung, Forschung und Lehre. Diese Information gilt entsprechend auch für
Berufsfachschulen, wenn dort in vergleichbarer Weise Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeführt werden. Solche Berufsfachschulen
sind z.B. Schulen in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe.
Die vorliegende Information gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Information gilt ebenfalls nicht
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in medizinischen Einrichtungen, soweit hierfür in der TRGS 525 „Umgang mit
Gefahrstoffen in Einrichtungen der humanmedizinischen Versorgung “ entsprechende Regelungen getroffen worden sind."
DGUV-Information 213-044 "Gefährliche Stoffe an Hochschulen -
Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter"
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Anwendungsbereich:
"Diese Information gilt für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen an Hochschulen, Berufsakademien und vergleichbaren wissenschaftlichen
Einrichtungen für den Bereich der Ausbildung, Forschung und Lehre. Diese Information gilt entsprechend auch für
Berufsfachschulen, wenn dort in vergleichbarer Weise Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausgeführt werden. Solche Berufsfachschulen
sind z.B. Schulen in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe.
Die vorliegende Information gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Information gilt ebenfalls nicht
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in medizinischen Einrichtungen, soweit hierfür in der TRGS
525 "Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" entsprechende Regelungen getroffen worden sind."
DGUV-Information 213-850
Sicheres Arbeiten in Laboratorien (bisher: BGI/GUV-I 850-0)
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) , Online-Fassung (Stand März 2015)
Anwendungsbereich:
"Diese DGUV Information findet Anwendung auf Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden
präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Für Gefährdungen, die aus
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe
„Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in
Laboratorien“(TRBA 100) zusätzlich zu beachten."
DGUV-Information 213-044 "Gefährliche Stoffe an Hochschulen -
Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mirtarbeiter"
Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
GESTIS-Stoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
GisChem
Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM
Biologische Arbeitsstoffe
Soweit an beruflichen Schulen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Teil der Ausbildung sind, müssen die geltenden
Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden.
Informationen erhalten sie in den staatlichen Vorschriften und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Im Folgenden ist eine Auswahl an Vorschriften und Regelwerken zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zusammengestellt. Weitere
Informationen sind unter "Angebote der Berufsgenossenschaften" und unter "rechtliche Grundlagen" zusammengestellt.
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverorrdnung)
und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung 1, vom 15. Juli 2013
Neufassung
und Informationen der baua
TRBA 100
"Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"
Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, Ausgabe: Oktober 2013, 1. Änderung: GMBl. 2014 Nr. 38 vom 30. Juni 2014
TRBA
250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
Diese TRBA konkretisiert die Bestimmungen der Biostoffverordnung für die Bereiche
Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege.
GESTIS-Biostoffdatenbank
Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gestetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Angebote der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und Mitglieder des Spitzenverbandes
"Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) bieten auf ihren Internetseiten branchenspezifische Informationen und
Unterstützungsmaterialien für Unternehmen an, die auch für die Umsetzung des Arbeitsschutzes an beruflichen Schulen eine
hilfreiche Orientierung bieten.
Eine Zusammenstellung der Berufsgenossenschaften ist auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugänglich.
Medien und Praxishilfen zu folgenden Bereichen:
Gefährdungsbeurteilungen und
Dokumentationen
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Maschinen und Geräten
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Unterweisungen für Beschäftigte
Handlungshilfen zum Arbeitsschutzmanagement
Zusammenstellung rechtlicher Grundlagen bereichs- und branchenbezogen
Informationssysteme zu Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen
Datenbanken wie Expositionsdatenbanken, Stoffdatenbanken zu Gefahrstoffen, Stoffdatenbank zu
biologischen Arbeitsstoffen
Holz und Metall (BGHM)
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für
holz- und metallverarbeitende Unternehmen.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Holz und
Metall u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Praxishilfen
Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen sowie für den
Umgang mit Gefahrstoffen
Filme
u. a. zu Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Geräten und Maschinen sowie für den
Umgang mit Gefahrstoffen
Gefahrstoff-Informationssystem (GisChem)
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse ist Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung für die Unternehmen der genannten Sparten.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Energie
Textil Elektro Medienerzeugnisse u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
u. a. interaktive Lernmodule, Dokumente und Anwendungen (Apps)
Medien-Service
u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen und Anlagen, Unterweisung
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die
Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Praxishilfen und Medien
u. a. gewerbespezifische Informationen, Gefährdungsbeurteilungen, Vorschriften/Regeln der DGUV für bestimmte
Arbeiten, Anlagen usw.
Gefahrstoff-Informationssystem der BG Bau (GISBAU)
Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst
und der Wohlfahrtspflege.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
u. a. zum Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (Zentrale Expositionsdatenbank), Unterrichtsmaterialien und -ideen für Lehrkräfte
in Pflegeberufen
Medien-Service
u. a. Hautschutz- und Händehygienepläne, Filme
TRBA 250 "Biologische
Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege"
Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Krankenhaus
Pflege- und Funktionsbereiche
(bisher: BGI/GUV-I 8596)(BGI/GUV-I 8596)
Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie ist Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung für Betriebe der chemischen Industrie, der Bergbauindustrie, der Lederindustrie, Papierindustrie der
Zuckerindustrie.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft Rohstoffe
und chemische Industrie u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Praxishilfen
Betriebsanweisungen, Unterweisung, sicher arbeiten in der Betonindustrie
Fachwissenportal
Biologische Arbeitsstoffe, Maschinensicherheit, Gefahrstoffe, Hand- und Hautschutz usw.
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist Träger der gesetzliche
Unfallversicherung für Betriebe der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des
Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, der Tabakindustrie und von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Praxishilfen
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten/Arbeitsmittel
Fachbereich Nahrungsmittel
Biologische Gefährdungen in der Fleischwirtschaft, Handlungsleitfaden Maschinen und Anlagensicherheit
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau die in deren Angelegenheiten die Bezeichnung Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt.
Im Rahmen der Informationen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege u. a. folgende Unterstützungsangebote abrufbar:
Praxishilfen
u. a. Muster-Gefährdungsbeurteilungen, Muster-Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen
Technische
Informationen
Traktoren, Seilwinden, Biogasanlagen
Weitere Angebote
Das niedersächsische Kultusministerium hat auf den Seiten "Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und
Studienseminaren" Informationen zu berufsbezogenen Themen
übersichtlich zusammengestellt, diese können zur Orientierung dienen. Die landesspezifischen Anforderungen von
Baden-Württemberg sind zu beachten und miteinzubeziehen.
Die Informationen beinhalten u. a.
- Gefährdungen
- Maßnahmen
- Checklisten
und sind beispielsweise für folgende Bereiche abrufbar
Holztechnik
Metalltechnik
Elektrotechnik
Bautechnik
Gesundheit und
Pflege
Ernährung/Hauswirtschaft
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie eine Auswahl rechtlicher Grundlagen für verschiedene Themenbereiche.
Betriebssicherheit
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von
Arbeitsmitteln.
Technische Regeln für
Betriebssicherheit (TRBS)
Zusammenstellung technischer Regeln für die Betriebssicherheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die
Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Zusammenstellung technischer Regeln für Arbeitsstätten, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Gefahrstoffe
Verordnung zum Schutz
vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Zusammenstellung technischer Regeln für Gefahrstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Biologische Arbeitsstoffe
Verordnung
zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
(Biostoffverordnung)
Die Biostoffverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen.
Technische Regeln für
Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Zusammenstellung technischer Regeln für biologische Arbeitsstoffe, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Lärm und Vibration
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen
durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regelt die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vor tatsächlichen
oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit.
Technische Regeln zur
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
Mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) wird die Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung konkretisiert.
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Informationsportal des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg