Beratungsstelle für Personalausgabenbudgetierung (PAB)
Mit der Personalausgabenbudgetierung an Schulen wird den Schulleitungen ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, um flexibel
schulische Aufgaben erfüllen zu können. Die Schulen können für einen Teil der zugewiesenen Lehrerwochenstunden
wählen zwischen der traditionellen Zuweisung von Lehrerwochenstunden oder aber der Zuweisung von Haushaltsmitteln (Mittel statt
Stellen).
Schulleitungen werden durch die Personalausgabenbudgetierung in die Lage versetzt, im Rahmen des Budgets eigenverantwortlich
Lehrkräfte oder sonstiges geeignetes Personal zu werben und einzustellen oder Verträge mit Unternehmen abzuschließen.
Insbesondere stehen folgende Möglichkeiten offen:
- Beschäftigung von Lehrpersonal,
- Beschäftigung von Verwaltungspersonal für Tätigkeiten der Schulleitung oder
- Beauftragung von externen Anbietern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen.
Das Budget kann nur für die Erfüllung von Landesaufgaben verwendet werden, nicht dagegen für Aufgaben des
Schulträgers.
Beim Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) ist die zentrale Beratungsstelle für die Personalausgabenbudgetierung an Schulen
angesiedelt. Im Rahmen der Antragstellung können sich Schulleitungen bei der Beratungsstelle des LS in Bezug auf die Antragstellung
und Teilnahme an der Personalausgabenbudgetierung beraten lassen. Darüber hinaus werden die Schulleitungen hinsichtlich aller in der
praktischen Umsetzung auftauchenden Problemen beraten (z. B. bei Budgetberechnungen, bei der Verwendung des Budgets, dem Abschluss des
Arbeitsvertrages).
Selbstverständlich können Anträge auf Teilnahme an der PAB auch ohne vorherige Beratung durch das LS gestellt werden.
Weitere Informationen
Suchfunktion
Michaela Seifert-Dracopoulos
pab@ls.kv.bwl.de