Rechtliche Grundlagen
Mit dem Ministerratsbeschluss vom Juli 2002 wurden Selbst- und Fremdevaluation sowie Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht als
integrale Bestandteile der innerschulischen Qualitätsentwicklung in Baden-Württemberg verbindlich für alle Schulen
eingeführt. Der rechtliche Rahmen der Selbst- und Fremdevaluation an allen öffentlichen Schulen wurde durch Änderung des
Schulgesetzes vom 18.12.2006 mit der Einführung von § 114 und der Verordnung über die Evaluation von Schulen
(Evaluations-VO) vom 01.08.2008 definiert.
Die Fremdevaluation ist an allgemein bildenden und beruflichen Schulen ab dem Schuljahr 2017/18 ausgesetzt.
Suchfunktion
Support und Service
Weitere Informationen
Links zu den rechtlichen Grundlagen