Rechtliche Grundlagen
Mit dem Ministerratsbeschluss vom Juli 2002 waren Selbst- und Fremdevaluation sowie Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht integrale
Bestandteile der innerschulischen Qualitätsentwicklung in Baden-Württemberg. Der rechtliche Rahmen der Selbst- und
Fremdevaluation an allen öffentlichen Schulen wurde durch Änderung des Schulgesetzes vom 18.12.2006 mit der Einführung von
§ 114 und der Verordnung über die Evaluation von Schulen (Evaluations-VO) vom 01.08.2008 definiert.
Die Fremdevaluation ist an allgemein bildenden und beruflichen Schulen ab dem Schuljahr 2017/18 ausgesetzt.
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Qualitätskonzeptes wurde §114 des Schulgesetzes mit Beschluss des Landtages vom 19.02.2019
geändert und gleichzeitig die Evaluations-VO außer Kraft gesetzt.
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