Schulbuchzulassung
Das Zulassungsverfahren für Schulbücher in Baden-Württemberg wurde im Jahr 2007 vereinfacht. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass ein Großteil der Bücher nicht mehr durch externe Gutachter beim Landesinstitut geprüft wird, sondern die Verlage selbst die Zulassungsvoraussetzungen prüfen und durch eine Verpflichtungserklärung die Beachtung der gesetzlichen Kriterien bestätigen. Die rechtliche Basis wurde über eine Novellierung des Schulgesetzes im § 35a geschaffen, verbunden mit der Neufassung der Schulbuchzulassungsverordnung. Damit ist auch die Gesamtverantwortung für die Zulassung an das Landesinstitut für Schulentwicklung in Stuttgart übertragen.
Die schulartspezifischen Übersichten über die zugelassenen Schulbücher finden Sie zusammen mit den entsprechenden Zulassungsvorschriften auf dem Landesbildungsserver.
