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Schulversuchsbestimmungen

Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen

Schulversuch "Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums für die Ausbildung und Prüfung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen in Ausbildungsberufen nach der Lernfeldkonzeption" (Download )

Die in dieser Schulversuchsbestimmung geregelte Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2005 in Kraft.

Gleichzeitig treten die folgenden Schulversuchsbestimmungen außer Kraft:

  • "Weiterentwicklung der Lernfeldkonzeption in Berufsschulen und einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen" vom 02.09.2002 Az. 51-6621.00/188, zuletzt geändert am 07.09.2004 Az. 41-6621.00/205
  • "Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen - Zusatzprüfung im Fach Englisch" vom 15.07.1996 Az. V/1-6622.11/27. Für die Berufsfelder Holztechnik und Körperpflege gelten die Bestimmungen weiter.
  • "Schulisches Betriebspraktikum an der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule" vom 10.07.2002 Az. 51-6622.11/52. Für die Berufsfelder Holztechnik sowie Körperpflege gelten die Bestimmungen weiter.