Schulversuchsbestimmungen
Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen
Schulversuch "Ausbildungs-
und Prüfungsordnung des Kultusministeriums für die Ausbildung und
Prüfung an den einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen in Ausbildungsberufen
nach der Lernfeldkonzeption" (Download
)
Die in dieser Schulversuchsbestimmung geregelte Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2005 in Kraft.
Gleichzeitig treten die folgenden Schulversuchsbestimmungen außer Kraft:
- "Weiterentwicklung der Lernfeldkonzeption in Berufsschulen und einjährigen gewerblichen Berufsfachschulen" vom 02.09.2002 Az. 51-6621.00/188, zuletzt geändert am 07.09.2004 Az. 41-6621.00/205
- "Einjährige gewerbliche Berufsfachschulen - Zusatzprüfung im Fach Englisch" vom 15.07.1996 Az. V/1-6622.11/27. Für die Berufsfelder Holztechnik und Körperpflege gelten die Bestimmungen weiter.
- "Schulisches Betriebspraktikum
an der einjährigen gewerblichen Berufsfachschule" vom 10.07.2002
Az. 51-6622.11/52. Für die Berufsfelder Holztechnik sowie Körperpflege
gelten die Bestimmungen weiter.
