Projekt gegen Schulverweigerung
Einleitung | Definition | Bestandsaufnahme | Ursachen | Folgen
Indikatoren | Maßnahmen | Projekt RS Eberbach | Literatur | Linkliste
Maßnahmen
Die oben erwähnte Arbeitsgruppe im Landkreis Lörrach erarbeitete neben dem Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Anfänge auch folgenden Maßnahmenkatalog 9 : >Kooperative Maßnahmen >Zwangsmaßnahmen
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Schulische Maßnahmen |
Verantwortlich für die Durchführung |
Zeitpunkt |
| Regelmäßige Information der Eltern und Lehrer/innen über die geltende Rechtslage | Schulleitung | 1x jährlich zu Schuljahresbeginn |
| Fehlen im Klassenbuch festhalten (Dokumentation) | Alle Lehrer/innen | stündlich/ täglich |
| Auf Klassenbucheinträge achten, Entschuldigung, ggf. ärztl. Zeugnis einfordern nach § 2.2 Schulbesuchsverordnung * Rücksprache mit Eltern | Klassenlehrer/in |
regelmäßig und in kurzen |
| Ansprechen der Problematik mit dem / der betreffenden Schüler/in (Dokumentation) | Alle Lehrerlinnen, besonders Klassenlehrer/in | bei mehrfachem Vorkommen |
| Informeller Austausch untereinander | Lehrer/innen der Klasse | regelmäßig und in kurzen Abständen |
| Einberufung einer Klassenkonferenz (Kurzprotokoll mit Ergebnissen und Vereinbarungen) | Klassenlehrer/in, Einbeziehung des
Schulsozialarb, falls vorhanden, Info an Schulleitung |
Je nach Beschluss der GLK der jeweiligen Schule, je nach Konzept der Schule |
| Eltern informieren, ggf. Hausbesuch, Aufzeigen von Konsequenzen, Verständigung auf gemeinsame Ziele | Klassenlehrer/in und/oder
Schulleitung |
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| Brief an Eltern und / oder Gespräch zwischen Schulleitung, Eltern, Klassenlehrer/in, Schüler/in | ||
| Einfordern eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses nach § 2.2 Schulbesuchsverordnung | Schulleitung |
| Kooperative Maßnahmen | Verantwortlich für die Durchführung | Zeitpunkt |
| Beratungslehrer/in hinzuziehen | Klassenlehrer/in einvernehmlich mit Eltern | Einzelfallabhängig, je nach Beschluss der GLK der jeweiligen Schule |
| Kooperationslehrer/innen der Sonderschulen einbeziehen (siehe neue Orientierungshilfe) | Schulleitung + Klassenlehrer/in einvernehmlich mit Eltern | |
| Jugendamt einbeziehen (siehe neue Orientierungshilfe vom September 2002) | Schulleitung + Klassenlehrer/in einvernehmlich mit Eltern | |
| Staatl. Schulamt /Arbeitsstelle Kooperation | Schulleitung einvernehmlich mit Eltern | |
| Beratende Mitwirkung von Beratungsstellen, Gesundheitsdezernat, Arzt/SPZ/Kinderklinik, Polizei | Klassenlehrer/in und/oder
Schulleitung einvernehmlich mit Eltern |
| Zwangsmaßnahmen | Verantwortlich für die Durchführung | Zeitpunkt |
| Amt für öffentliche Ordnung, Bußgeldverfahren | Durch Schulleitung an Amt für öffentliche Ordnung | Nach Rechtslage |
| Amt für öffentliche Ordnung, Zwangszuführung durch die Polizei | Durch Schulleitung an Amt für öffentliche Ordnung | Nach Rechtslage |
Die Handlungsempfehlung zeigt, dass es zunächst Aufgabe von Schule ist, für die Einlösung der Schulpflicht Sorge zu tragen. Um Schulmüdigkeit frühzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, müssen an den Schulen bestimmte Rahmenbedingungen vorhanden sein. Zum einen muss die Kommunikation innerhalb des Kollegiums gut strukturiert sein. Die Informationen der Schule müssen die Erziehungsberechtigten schnell erreichen. Auf die Signale der Schülerinnen und Schüler müssen angemessene Reaktionen der Schule erfolgen. In erster Linie werden dabei pädagogische und erzieherische Mittel zum Einsatz kommen. Sollten diese erfolglos bleiben, sollte ein Netz von Kooperationspartnern vorhanden sein, die weitergehende Maßnahmen ergreifen können. Erst wenn damit Erfolge nicht zu erzielen sind, sollten auch restriktive Maßnahmen ergriffen werden.
