Projekt gegen Schulverweigerung
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Definition
Der Begriff des Schwänzens ist nicht zu verwechseln mit Schulpflichtverletzungen, die meist mit einem Scheitern im Bildungssystem und beruflicher und sozialer Ausgrenzung verbunden sind. „In Abgrenzung zu gelegentlichem Schulschwänzen, das im Verlauf seiner Schulzeit jeder einmal ausprobiert, handelt es sich bei Schulverweigerung um eine Flucht aus einer Situation, der sich die Betroffenen nicht mehr gewachsen fühlen. Schulverweigerung ist ein Prozess, der sich entwickelt und in den meisten Fällen nicht auf eine Ursache zurückzuführen ist. Erst das Zusammenwirken mehrerer äußerer Faktoren mit der persönlichen Disposition des Betroffenen kann eine mögliche Erklärung liefern. Es besteht offensichtlich ein Zusammenhang zwischen Schulverweigerung und der besuchten Schulart. Gesicherte Erkenntnisse liegen jedoch nicht vor. Alarmsignale zeigen sich bereits in der Grundschule.” 9
Dr. Karlheinz Thimm definiert den Begriff wie folgt : „Schulschwänzen
(Absentismus) liegt dann vor, wenn ein/e Schüler/in aus einem gesetzlich
nicht vorgesehenen Grund der Schule fernbleibt, unabhängig davon, ob er/sie
dies mit Wissen oder Einverständnis seiner Eltern tut, und auch unabhängig
davon, ob dieses Fernbleiben durch eine „Entschuldigung“ legitimiert wird.
Ein solches, Schule meidendes Verhalten kann sich vom Fehlen einzelner
Stunden und Tage bis hin zu einer längeren Abwesenheit und der totalen
Abkopplung erstrecken. Die Häufigkeit und die Dauer der Nicht-Teilnahme am
Unterricht führen zur Differenzierung in die Stadien Gelegenheitsschwänzen
(Stunden, Einzeltage), Regel- / Gewohnheitsschwänzen (häufigeres
Tagesschwänzen) und Massiv- / Intensivschwänzen (Fernbleiben von mindestens
10 Tagen / Schulhalbjahr).
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