Projekt gegen Schulverweigerung
Einleitung | Definition | Bestandsaufnahme | Ursachen | Folgen
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Indikatoren der Schulverweigerung
Nach den Ergebnissen einer Befragung fängt der Prozess der Verweigerung häufig mit Stundenschwänzen oder gelegentlichem Schwänzen sowie mit Entschuldigungen in Form von Krankschreibungen an. Die Krankheiten sind meist nicht einmal vorgeschoben, sondern psychosomatische Reaktionen auf Anforderungen, denen die Schülerin oder der Schüler sich nicht gewachsen fühlt. Es handelt sich um Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindelgefühle, Bauchschmerzen, Übelkeit und Magenprobleme (Schreiber-Kittl/Schröpfer, S. 136).“ ²
Eine Arbeitsgruppe im Landkreis Lörrach erarbeitete folgendes
Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Indikatoren, welche allerdings nur
dann, wenn sie mehrfach auftreten und/oder gehäuft vorkommen, auf eine
beginnende Schulverweigerung schließen lassen.
Signale
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Fehlen in einem bestimmten Rhythmus, z.B. in bestimmten Fächern, an bestimmten Tagen, in bestimmten Stunden oder wenn Arbeiten geschrieben werden |
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Häufig ohne Hausaufgaben/ ohne Arbeitsmaterial |
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Verlassen der Schule während der Unterrichtszeit/Pause |
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Wiederholtes Zuspätkommen |
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Häufiges entschuldigtes Fehlen mit Begründungen wie Kopf- , Bauchschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Kreislaufstörungen oder mit Attesten verschiedener Ärzte |
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Unentschuldigtes Fehlen |
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Einbruch der Leistungen |
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Überalterung |
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Fehlende Beziehungen zu Mitschülerinnen,Lehrer/innen |
Verhalten
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Nicht am Unterricht teilnehmen ( gähnen, ostentatives Wegschauen, träumen, nicht mitschreiben,….) |
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Den Unterricht stören ( Provokationen, Ignorieren von Ermahnungen, freche Antworten ) |
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Aggressives Verhalten, gehemmtes Verhalten, überangepasstes Verhalten, Rückzugsverhalten |
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Verdacht auf Alkohol - /Drogenmissbrauch |
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Anzeichen von krimminellem Verhalten ( Lügen , Urkundenfälschung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Erpressung ) 9 |
Maßnahmen
Ansätze, die Schulschwänzen im frühen Stadium und auf mehreren Ebenen angehen, existieren in der Bundesrepublik bisher selten. Zudem wissen wir nicht, ob etwas wirkt und was wirkt. Denn es gibt sehr wenige Schulen, die Interventionskonzepte entwickeln und gar evaluieren. Ergebnisevaluation findet auch in den Schulverweigerer-Projekten nicht systematisch statt – schon gar nicht durch externe Untersuchungen. Baukasten-Module für ein schulisches Interventionsprogramm können sein:
| (1) | Übergangsbegleitung von der Primar- in die Sekundarschule für Risikokinder |
| (2) | positive Lehrermodelle (Pünktlichkeit, Engagement, Motivation ...) |
| (3) | organisierte Aufmerksamkeit und Statistikführung ( „Kultur des Hinschauens“, interne Veröffentlichung, Auswertung ) |
| (4) | Verabredung von innerschulischen Standards; schulinterner Verfahrenskatalog mit festgelegter Schrittefolge, z.B. schnelle Information innerhalb der Schule und gegenüber Eltern (Telefonate, Besuche) usw. |
| (5) | Beispiel: Grundsätze in Braunschweig |
| (6) | Klare Regeln verabreden und Einhaltung kontrollieren. |
| (7) | Kultur der Aufmerksamkeit an der Schule: |
| (8) | Frühe Signale wahrnehmen. |
| (9) | Beschwerden nachgehen ( Mobbing, Belästigung ... ).Zuwendung, Anerkennung, Hinhören. |
| (10) | Involvierung der Eltern durch Anruf, Brief, Gespräch ... |
| (11) | Einbindung der Klasse, um Schwänzer/innen zurück zu holen |
| (12) | Krisenintervention und Entwicklungsbegleitung durch Gruppenarbeit und Einzelberatung im Rahmen von Schulsozialarbeit |
| (13) | angekoppelte, vertiefte Formen der Elternarbeit. 9 |
Schuldistanziertes Verhalten lässt sich frühzeitig erkennen. „Darum gilt
es sowohl die Kommunikationsstrukturen zwischen Elternhaus und Schule, als
auch das Beratungs- und Hilfesystem in den Schulen auszuweiten, zu
spezifizieren und zu verbessern. So werden die Schulen ermutigt, vorrangig
mit erzieherischen Mitteln auf das Fernbleiben vom Unterricht zu
reagieren.
Neben Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte, der Unterstützung von
Vertrauensschülern, Vertrauenslehrern und einer entsprechenden
Fehlzeitenerfassung und deren Dokumentation in den Schulen, muss auch eine
vertraglich verbindliche Vereinbarung zwischen Schule und
Erziehungsberechtigten erfolgen. Diese Vereinbarung gibt Lehrkräften Anlass,
den Gründen für ein gehäuftes Fernbleiben nachzugehen.
Darüber hinaus werden Fehlzeiten statistisch in allen Klassen oder
Lerngruppen der Schule zusammengefasst und die Gründe ihrer Entstehung in
Konferenzen erörtert. Diese Vereinbarung wird den Schülerinnen und Schülern
zur Kenntnis gegeben. Bei vermutetem unentschuldigten Fernbleiben werden die
Erziehungsberechtigten möglichst noch am selben Tag durch die Schule
informiert.
Bei massiven Verstößen gegen die Schulpflicht sind in der Regel zusätzliche
Hilfen notwendig. In Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen, freien Trägern
der Jugendhilfe sowie mit der Polizei ist ein gezielt arbeitende
Ansprechpartnersystem für alle Beteiligten zu entwickeln. Kinder und
Jugendliche können in bestimmten Fällen durch aufsuchende Formen der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit angesprochen und durch abgestimmte
Aktivitäten mit der Schule in deren Bezüge integriert werden.
In den Schulen selbst sollen sich verbindlich zusammenarbeitende Helferteams
bilden. Diese können aus Beratungs- und Vertrauenslehrkräften,
Schulpsychologen, Mitarbeiter der kommunalen sozialen Dienste,
Erziehungsberatungsstellen, Schulsozialarbeitern und Schulärzten bestehen.
Die genannten Helferteams stellen sich den Schulklassen persönlich vor, um
Schülerinnen und Schülern den Zugang zu den jeweiligen Spezialdiensten zu
erleichtern. Eine pädagogische Intervention erfolgt mit dem Einverständnis
der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers.
Bei massiven Verstößen gegen die Schulpflicht müssen auch Sanktionen im
Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens durchgesetzt werden. Seit langem
arbeitet die Polizei im Rahmen jugendspezifischer Präventionskonzepte mit
anderen Stellen eng zusammen. Polizeibeamte sollen in kriminalpräventiv
begleitenden Maßnahmen ( z.B. Kontrollen im öffentlichen Raum,
ÖPNV-Haltestellen, Kaufhäusern, Gaststätten, Spielhallen, Bahnhöfen, etc.)
in Abstimmung mit Schule und Jugendamt mögliche Schulverweigerer ansprechen
und sie auffordern, den pflichtgemäßen Unterricht zu besuchen. Speziell
geschulte Polizeibeamtinnen und -beamte sollen die Gelegenheit nutzen, mit
Schülern ins Gespräch zu kommen, um ihnen die Folgen des Schulschwänzens zu
verdeutlichen. Die Polizei hat dabei sowohl in der Schule als auch in den
kommunalen Behörden feste Ansprechpartner “
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„Der Ansatz „Schüler helfen Schülern“ macht sich die genannten
Kommunikationsstrukturen von Schülerinnen und Schülern zunutze. So können
Vertrauensschüler gewählt werden, die auf unentschuldigt fehlende
Mitschülerinnen und -schüler zu Hause oder in der Schule einwirken können.“
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