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Wie werden Schulen für die Fremdevaluation ausgewählt?

Fremdevaluation in Baden-Württemberg - Schulen für 2008/09 und 2009/10 wurden benannt

In jedem Schuljahr werden vom Landesinstitut für Schulentwicklung die Schulen "gezogen", die durch eine Fremdevaluation für ihre eigene Qualitätsentwicklung einen Blick von außen erhalten.

Da im kommenden Schuljahr die Regelphase der Fremdevaluation beginnen wird, ist im Herbst 2007 erstmals ein „Ziehungsverfahren“ eingesetzt worden; im Anschluss daran sind 280 Schulen für das Schuljahr 2008/09 und 460 Schulen für das Schuljahr 2009/10 über die künftige Fremdevaluation benachrichtigt worden.

Ziel der folgenden Darstellung ist es zu erklären, wie diese Schullisten erstellt werden.

 

Grundlegend für das komplexe Verfahren sind drei Aspekte:

 

  • Die Schulen, die für eine Fremdevaluation in einem Schuljahr anstehen, bilden die Verteilung aller Schulen und Schularten sowohl in den Regierungspräsidien als auch in den Stadt- und Landkreisen ab ("proportionale Methode" bzw. "Quotierungsverfahren"). Das Ziel dieses Verfahrens ist, eine für Baden-Württemberg, seine Regierungspräsidien und Kreise repräsentative Auswahl zu erhalten.
  • Innerhalb der Kreise hat jede Schule einer Schulart dieselbe Chance, gezogen zu werden ("randomisierende Methode"). Bei Schularten mit geringer Anzahl an Schulen innerhalb eines Kreises ergibt sich, dass nicht automatisch jede Schulart in einem Kreis vertreten ist.
  • Die Ziehung erfolgt durch das Landesinstitut für Schulentwicklung. Das Verfahren ist anonymisiert, indem jeweils nur mit den Nummerncodes des 8-stelligen Dienststellenschlüssels gearbeitet wird.

 

Konkret gliedert sich das Verfahren in folgende Schritte:

 

1. Vorstrukturierung I

Berechnung des Anteils an Schulen und des Anteils einer jeden Schulart, die jeder  Regierungspräsidiumsbezirk in Bezug auf Baden-Württemberg hat

 

Beispiel: Im Schuljahr 2008/09 soll an 280 Schulen eine Fremdevaluation stattfinden. Zum Zeitpunkt der Schulgewinnung umfasst der Bezirk des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit 877 Schulen 23% aller allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg; davon sind 84 Schulen Realschulen, was einem Anteil von 9,6% entspricht. Setzt man diese Werte untereinander in Beziehung, ergibt sich, dass für den Regierungspräsidiumsbezirk Karlsruhe insgesamt 64 Schulen und darunter 6 Realschulen gezogen werden.

 

2. Vorstrukturierung II

Berechnung des Anteils an Schulen und des Anteils einer jeden Schulart, die jeder Stadt- und Landkreis in Bezug auf den Regierungspräsidiumsbezirk hat

 

Beispiel: 76 Schulen bzw. Schulartverbünde befinden sich zum Zeitpunkt der Schulgewinnung im Stadtkreis Karlsruhe; 9 davon sind Realschulen, was knapp 12% entspricht. Da es insgesamt 12 Stadt- und Landkreise im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe gibt und jeder davon Realschulen betreut, aber nur 6 Realschulen für das Schuljahr 2008/09 benötigt werden, werden die Kreise mit der höchsten Schulanzahl und dem größten Realschulanteil  berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass in den Kreisen mit den meisten Schulen auch die meisten Schulen für eine Fremdevaluation vorgesehen sind. Daher wird es also im nächsten Schritt eine Zufallsziehung für die Realschulen im Stadtkreis Karlsruhe geben, aber z.B. nicht im Landkreis Enzkreis, in dem bei insgesamt 68 Schulen 5 Realschulen liegen, was einem Anteil von gut 7% entspricht.

 

3. Zufallsziehung

Ziehung der berechneten Anzahl an Schulen einer jeden Schulart in den einzelnen Stadt- und Landkreisen nach dem Zufallsprinzip

 

Beispiel: Für den Landkreis Rastatt wird die Schule mit dem Dienststellenschlüssel 04119255 (hier: fiktive Zahl) nach dem Zufallsprinzip gezogen.

 

4. Erstellung der Schullisten

Ergänzung der Dienststellenschlüssel durch Schulname und -ort sowie Zusammenstellung nach den jeweiligen Regierungspräsidiumsbezirken

 

5. Kriteriengeleitete Prüfung durch das Landesinstitut und die Schulaufsichtsbehörden

Schulen, die in den letzten beiden Jahren in der Praxisfeldphase bzw. Pilotphase bereits fremdevaluiert worden sind und nun gezogen wurden, werden vom Landesinstitut für Schulentwicklung aus der Schulliste herausgenommen und per Nachziehung ersetzt. Im Anschluss werden die fertigen Schullisten von den Schulaufsichtsbehörden daraufhin geprüft, ob gravierende Gründe gegen eine Fremdevaluation zum vorgesehenen Zeitpunkt sprechen (z.B. Ausfall oder Nicht-Besetzung der gesamten Schulleitung in dem Schuljahr, das zur Fremdevaluation bestimmt ist). In diesem Fall werden die Schulen aus der Liste herausgenommen und bei der nächsten Ziehung wieder berücksichtigt.

 

6. Bekanntmachung durch das Landesinstitut für Schulentwicklung

Alle zur Fremdevaluation bestimmten Schulen erhalten per E-Mail und Postbrief die Benachrichtigung, dass sie z.B. im Schuljahr 2008/09 für die Fremdevaluation vorgesehen sind.

 

Für einen Eindruck über die mit diesem Verfahren gewährleistete repräsentative Gesamtverteilung der zur Fremdevaluation bestimmten Schulen verweisen wir auf folgende Karten:

 

Anonymisierter Überblick über die Lage der Fremdevaluationsschulen

2008/09: Karte 1

2009/10: Karte 2

 

Als Vergleich alle Schulen in Baden-Württemberg:

Karte 3

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Erläuterungen das Verfahren transparent machen können -  denn wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen Ihnen gute Anregungen zur Stärkung und Weiterentwicklung Ihrer Schule durch die Fremdevaluation!