Willkommen im Landesinstitut für Schulentwicklung
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Das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) versteht sich als landesweiter Dienstleister für Bildungsplanarbeit und schulische Qualitätsentwicklung. Es steht mit seiner Arbeit und seinen Erfahrungen aus Wissenschaft und schulischer Praxis allen Schulen und Bildungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dem Ministerium selbst und der Schulverwaltung beratend zur Seite. Ausgehend von dieser Aufgabenstellung gliedern sich die Fachbereiche des Landesinstituts für Schulentwicklung in:
Das Landesinstitut für Schulentwicklung wurde zum 1. Januar 2005 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und erfüllt mit den vier genannten Aufgabenfeldern seinen gesetzlichen Auftrag. Mit der Änderung des Schulgesetzes vom 13.12.2006 wurde die systematische Qualitätsentwicklung durch Selbst- und Fremdevaluation an den Schulen in Baden-Württemberg verbindlich eingeführt. |
